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Ärger um Superhit „Ai Se Eu Te Pego“ von Michel Teló

Das ist bisher keinem südamerikanischen Künstler gelungen: Seit mehreren Wochen hält sich Michel Teló, der Partysänger vom Zuckerhut, an der Spitze der deutschen Single-Charts. Seine Single wurde hierzulande vor allem durch Ailton berühmt, der den Titel im „Dschungelcamp“ von RTL anstimmte. Aber auch zahlreichen Fussballfans war das Lied durch den Fahnentanz von Cristiano Ronaldo bekannt…

Der Titel ist so erfolgreich, dass nun natürlich auch Neider auf den Plan kommen: Wie die BILD-Zeitung kürzlich berichtete, sollen mehrere Damen, die angeblich an der Komposition des Superhits beteiligt waren, nun Anwälte eingeschaltet haben, um finanzielle Forderungen durchzusetzen. In Brasilien wurden bis auf weiteres alle Einnahmen des Songs eingefroren.

Hintergrund: Bei der Teló Single soll es sich um eine Coverversion der brasilianischen Sängerin Sharon Acioly handeln. Diese habe den Song zusammen mit ein paar Freundinnen während einer Reise ins Disney-Land im Jahre 2006 erdacht. Als Komponistin wurde damals jedoch nur Acioly eingetragen, die den Song weitergab an Teló. Nun aber fühlen sich die beteiligten Freundinnen hintergangen. Mit dreien hat sich Acioly angeblich bereits außergerichtlich geeinigt, drei andere Freundinnen (!) haben die Sängerin und ihren Verlag auf Entschädigung verklagt.

So ist das, wer Freunde hat, braucht eben für die Feinde nicht zu sorgen, oder?
Dem Erfolg des Songs tut das jedoch erst einmal keinen Abbruch, Teló wird weiter feiern 😉


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