Erst gestern wurde das neue Urteil des BGH zum Thema „Samplen“ bekannt und heute gibt es direkt passende Nachrichten zum Thema. Angeblich nämlich soll Bushido unerlaubte Samples für einige seiner Songs benutzt habe. Da das BGH ja nun das Samplen grundsätzlich erst einmal erlaubt hat (mit diversen Hintertüren) ist nun die Frage, wie dieser Streit ausgeht.
Gestern habe ich mich darüber noch mokiert: Grundsätzlich erlaubt man die Nutzung von Samples, lässt aber wiederum so viele Hintertüren offen, dass im Endeffekt weiterhin unklar bleibt, was nun erlaubt ist und was nicht.
Nun erhebt die französische Band „Dark Sanctuary“ schwere Vorwürfe gegen den Berliner Rapper Bushido. Dieser soll angeblich viele Passagen auf seinem Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ von der französischen Band gesampelt haben. Die Kollegen nennen es dort allerdings „Klauen“.
Ich bin nach wie vor unschlüssig, was ich davon halten soll. Auch gestern habe ich es ja bereits gesagt, das sind durchaus Eingriffe in die künstlerische Freiheit. Gerade der Hip Hop Bereich lebt ja auch vom Einsatz dieser Samples und zudem dürfte es so manchem „gesampelten“ Künstler gar nicht so schlecht dabei ergangen sein. Siehe Beispiel Dido / Eminem und das Sample in „Stan“. Dido gelangte danach zu Weltruhm.
Der Anwalt der französischen Band gibt zwar zu, dass es sich beim Samplen um einen „ganz normalen Vorgang“ im Hip Hop Genre handelt, man sich allerdings eine Beteiligung an den Einnahmen gewünscht hätte. Also daher weht der Wind…
Auch hier bin ich mir recht unsicher. Kann man dafür wirklich Geld verlangen? Im Endeffekt hat Bushido daraus ja trotzdem einen eigenständigen Song gemacht…
Und hier sind wir dann wieder bei der Problematik, die ich auch gestern angesprochen habe: Ja, grundsätzlich ist es erlaubt, aber wann hört der Grundsatz auf? Auch dies wird nun von Fall zu Fall entschieden werden müssen und könnte im Fall Bushido / Dark Sanctuary zu einem langen Rechtsstreit führen.
Erneut eine Möglichkeit für findige Anwälte und nicht ganz so erfolgreiche Musiker, um andere Kollegen / Künstler zur Kasse zu bitten. Es droht also durchaus eine neue Abmahnwelle. Und das ist nicht nur so daher gesagt….
Anbei dann noch ein Video von Bushido. Auch hier bedient er sich eines anderen Songs, man kann also nur hoffen, dass die Jungs von Alphaville mit dem Song schon genug Kohle gescheffelt haben und nun nicht auch noch anfangen Tantiemen zu fordern. Viel Spaß damit.
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