Es wird langsam eng für den Herrn Bushido. Nicht nur fetter Beef mit Popstar-Juror Sido steht ins Haus, Bushido muss sich auch vor Gericht verantworten. Es geht nach wie vor um den bekannten Streit um genutzte Samples. Schon vor wenigen Wochen haben wir hier über das Thema berichtet, damals aber vor allem vor dem Hintergrund des neuen BGH-Urteils, das „Samples“ auf rechtliche Füße stellen sollte. Zu dieser Zeit fragte ich noch „Samplen bald verboten?“.
Wenn man dies nun wieder speziell auf Bushido bezieht, dann sollte man das Samplen von Musikstücken wohl bald besser verbieten. Ich habe heute Morgen mal ganz in Ruhe den direkten Vergleich gezogen, um mir selber ein Bild davon zu machen. Wie weit hat Bushido die französische Band Dark Sanctuary betrogen?
Laut Anklage geht es um insgesamt 16 Stücke, die Bushido von der Band geklaut haben soll. Allein 8 davon befinden sich auf seinem Erfolgsalbum „Vom Bordstein bis zur Skyline“. Zuerst konnte ich mir partout nicht vorstellen, dass ein so gefragter Künstler, mit Verlaub, so d*mlich sein kann. Schließlich werden seine Lieder von tausenden Fans gehört und auch im Radio erreichen die Lieder ein großes Publikum. Fakt ist, dass es dabei immer jemanden geben wird, der auch einen Song der französischen Band kennen wird. Und im direkten Vergleich fällt es auf: Bushido hat teilweise die komplette Grundlage seiner Songs auf denen von Dark Sanctuary aufgebaut und die Lieder dann als sein geistiges Eigentum ausgegeben. Der Witz an der ganzen Sache ist unter anderem auch der, dass Bushido zu den großen „Abmahnern“ gehört. Wer ohne seine Erlaubnis ein T-Shirt bei Ebay verkauft, bekommt Post von seinen Anwälten. So geschehen bei einer 20-jährigen Berlinerin, die ein Shirt bei Ebay verkaufte und dazu schrieb „im Style von Bushido“. 250 € sollte sie dieser Spaß letztendlich kosten.
Nun wird der Berliner Rapper mit seinen eigenen Waffen geschlagen, er steht vor Gericht und muss tatsächlich um seine Existenz als Deutschlands Rapper No. 1 fürchten.
Lustig ist auch (nzw. eher traurig…), dass Bushido sich nicht nur bei Dark Sanctuary, sondern auch bei der amerikanischen Band „Nox Arcana“ bedient hat. Hier wurden 3 Songs genutzt.
Im Grunde eigentlich nichts Besonderes. Immer wieder finden sich gesamplete Passagen in den verschiedensten Rap-Songs. Zum Beispiel Eminem: Der nutze für seinen Song Stan ein Sample der Künstlerin Dido. Aber mit dem kleinen und feinen Unterschied, dass es bei ihm zu erkennen gab, von wem das Sample kam. Er gab den Song nicht als sein geistiges Eigentum aus. Im Zuge dessen erreichte Dido eine große Popularität und profitierte sogar von der Nutzung des Samples.
Bushido hat all dies unter den Mantel gekehrt und nie erwähnt, dass fast die komplette Musik auf seinen Alben nicht aus seiner Feder stammt. Keine Chance also für Nox Arcana oder Dark Sanctuary etwas von dem Ruhm einzuheimsen. Viel eher mussten beide Bands zusehen, wie ein Berliner Rapper mit ihren Liedern die dicke Kohle macht.
Hier einmal ein direkter Vergleich. Zuerst Dark Sanctuary mit „Les Memoires Blessees“
Und jetzt Bushido mit „Janine“
Dreister gehts nicht, oder? Das ist 1:1. Teilweise etwas versetzt gespielt, aber die Herkunft ist deutlich. So verhält sich bei allen Stücken, wegen denen Bushido nun vor Gericht steht.
Dark Sanctuary werden von dem deutschen Musikwissenschaftler Hartmut Fladt unterstützt. Fladt bezeichnete den vermeintlichen Ideenklau Bushidos als einen Fall «drastischer Ausplünderung». Das Hamburger Gericht teilt die Meinung des Experten offenbar. Diese scheine die Position der Kläger «deutlich stützen zu können», sagte der Vorsitzende Richter.
Den Wissenschaftler hätte man sich schenken können. Das hört sogar ein Tauber, das hier was faul ist.
Ich kann mich nur wiederholen: Im Grundsatz hat Bushido nur das getan, was andere Rapper auch machen. Rap ohne Samples und Einspieler ist eben kein Rap mehr, meine Meinung. Aber immerfort zu behaupten, dass er diese Stücke selbst geschrieben habe, ist einfach nur fies und gemein. Bushido steht zu Recht vor dem Richter und er soll seine gerechte Strafe bekommen.
Ich habe auch Kumpels die rappen und das sogar nicht einmal schlecht. Aber sie würden, schon aus Angst vor Ärger, nie so dreist vorgehen. Die schreiben ihre Songs noch selber und die sind nicht einmal schlechter als die Tracks von Deutschlands vermeintlicher Nummer 1.
Schlecht für Bushido, schade für den deutschen Rap…aber das Bushido ziemlich unkreativ ist, hat er ja schon mit seinem Sido-Disstrack bewiesen…
Am 13. März ist der nächste Verhandlungstermin anberaumt, dann muss sich Bushido erneut vor Gericht verantworten.
Ein weiterer Vergleich „Nox Arcana“ mit „Cthulhu Rising“
Und Bushido mit „Blaues Licht“
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